Was wird für die Bewertung benötigt?

Für den Anfang genügt die eindeutige Bezeichnung der Immobilie:

  • Einfamilienhaus oder Wohnung: Adresse, gegebenenfalls Nummer des Eigentumsblatts (LV) und Katastralgebiet.
  • Grundstücke: Nummer des Eigentumsblatts (LV) und zugehöriges Katastralgebiet.
  • Andere Immobilien: Landwirtschaftliche Gebäude, Werkstätten oder andere Objekte lassen sich anhand der Flurstücksnummer und des Katastralgebiets bestimmen.
  • Mehrere Immobilien: beispielsweise ein Einfamilienhaus zusammen mit land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken. Hier sind die Nummern der einzelnen Eigentumsblätter (LV) und die zugehörigen Katastralgebiete am hilfreichsten.

Weitere erforderliche Angaben und Unterlagen werden bei Bedarf abgestimmt.

Für tschechische Nachlassverfahren erfolgt die Bewertung zum Todestag des Erblassers.

Wie erstelle ich die Bewertung?

Ich stütze mich auf tatsächlich erzielte Kaufpreise vergleichbarer Immobilien, nicht allein auf Angebotspreise in Immobilienanzeigen.

Die Bewertung für ein Nachlassverfahren ist kürzer aufgebaut als eine ausführliche Immobilienbewertung. Die eigentliche Wertermittlung bleibt jedoch in der Regel gleich. Vereinfacht wird vor allem der Umfang des Dokuments, nicht das Bewertungsverfahren.

Das Honorar richtet sich nach dem Bewertungsumfang und den verfügbaren Unterlagen. Den konkreten Preis vereinbaren wir immer vor Beginn der Bearbeitung.

Sie können das Kontaktformular unten ausfüllen; ich melde mich dann bei Ihnen. Oder Sie rufen mich an.

Bewertung für Erbschaftsverfahren →