Welche Unterlagen werden benötigt?
Einfamilienhäuser, Wohnungen, Ferienhäuser und andere Gebäude
Bei diesen Immobilien beeinflusst auch der bauliche Zustand den Wert erheblich. Deshalb sende ich meinen Kunden einen kurzen Fragebogen und bitte um ausgewählte Fotos. Auf dieser Grundlage ist eine Bewertung in vielen Fällen ohne persönliche Besichtigung möglich.
Grundstücke
Bei Grundstücken lassen sich in der Regel Angaben aus dem tschechischen Kataster, die Bauleitplanungsunterlagen der zuständigen Gemeinde und das öffentliche Flächenidentifizierungssystem LPIS heranziehen. Je nach Grundstücksart können weitere Informationen erforderlich sein.
Wann ist eine persönliche Besichtigung erforderlich?
Vor allem dann, wenn die vorhandenen Unterlagen keine ausreichende Beurteilung des baulichen Zustands, des Gebäudeumfangs oder der tatsächlichen Nutzung ermöglichen.
Reichen die Unterlagen nicht aus, vereinbaren wir ihre Ergänzung oder eine persönliche Besichtigung.
Wann ist eine ausführlichere Bewertung sinnvoll?
Wird die Bewertung ausschließlich für ein Nachlassverfahren benötigt, halte ich den Ablauf möglichst einfach. Das Dokument ist kürzer und verzichtet auf unnötig umfangreiche Beschreibungen. Die Wertermittlung und der Vergleich mit tatsächlich abgeschlossenen Verkäufen bleiben jedoch erhalten.
Wenn Sie bereits wissen, dass Sie die Immobilie nach dem Nachlassverfahren beispielsweise verkaufen, andere Miteigentümer auszahlen, Vermögen aufteilen oder eine andere vermögensbezogene Entscheidung treffen möchten, empfehle ich, eine ausführlichere Bewertung einschließlich persönlicher Besichtigung in Betracht zu ziehen.
Dadurch lassen sich der tatsächliche bauliche Zustand, die Ausstattung und mögliche Mängel genauer beurteilen. Das Dokument kann dann sowohl für das Nachlassverfahren als auch als Grundlage für weitere Entscheidungen dienen.
Der konkrete Bewertungsumfang sollte deshalb vorab entsprechend dem vorgesehenen Zweck vereinbart werden.