Wie wird der Auszahlungsbetrag ermittelt?
Bei einer Auseinandersetzung zwischen Miteigentümern werden in der Regel der Wert der gesamten Immobilie und die Größe der einzelnen Miteigentumsanteile zugrunde gelegt.
Hat beispielsweise ein Einfamilienhaus einen Wert von 4.000.000 CZK und gehört es zwei Geschwistern zu je einer Hälfte, entspricht jedem Anteil ein Wert von 2.000.000 CZK.
Anders ist die Situation beim separaten Verkauf eines Miteigentumsanteils an einen Dritten. Sein Marktwert kann niedriger sein als der entsprechende Anteil am Gesamtwert, weil der Käufer kein Alleineigentum an der Immobilie erwirbt.
Deshalb ist es wichtig, den Zweck der Bewertung im Voraus zu klären.
Wie bewerte ich die Immobilie?
Ich ermittle den Wert anhand tatsächlich abgeschlossener Verkäufe vergleichbarer Immobilien.
Bei Einfamilienhäusern, Wohnungen und Ferienobjekten beurteile ich Lage, Größe, baulichen Zustand und weitere preisbestimmende Merkmale.
Bei Grundstücken berücksichtige ich insbesondere Lage, Fläche, Zugang und Nutzungsmöglichkeiten.
Das Ergebnis ist eine schriftliche Bewertung mit Berechnung und Begründung des ermittelten Werts.
Was benötige ich für die Erstellung?
Für den Anfang genügt die eindeutige Bezeichnung der Immobilie:
- Einfamilienhaus oder Wohnung: Adresse, gegebenenfalls Nummer des Eigentumsblatts (LV) und Katastralgebiet.
- Grundstücke: Nummer des Eigentumsblatts (LV) und zugehöriges Katastralgebiet.
- Mehrere Immobilien: Nummern der einzelnen Eigentumsblätter (LV) und zugehörige Katastralgebiete.
Hilfreich ist außerdem die Angabe, ob es um eine Auszahlung unter Miteigentümern oder um die Bewertung eines Anteils für einen separaten Verkauf geht.
Den konkreten Umfang und das Honorar vereinbaren wir immer vor Beginn der Bearbeitung.