Wie bestimme ich den Immobilienwert?

Ich stütze mich vor allem auf tatsächlich abgeschlossene Verkäufe vergleichbarer Immobilien, nicht allein auf Angebotspreise in Immobilienanzeigen.

Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen beurteile ich insbesondere Lage, Größe, Grundriss, baulichen Zustand und etwaige Sanierungen.

Bei Grundstücken sind vor allem Lage, Fläche, Zugang und die nach der kommunalen Bauleitplanung möglichen Nutzungen wichtig.

Das Ergebnis ist eine schriftliche Bewertung mit Berechnung und Begründung des ermittelten Werts.

Wie hilft die Bewertung bei der Vermögensaufteilung?

Behält beispielsweise ein Ehepartner das Einfamilienhaus und soll der andere finanziell abgefunden werden, ist der Immobilienwert als gemeinsame Verhandlungsgrundlage wichtig.

Eine Bewertung kann auch mehrere Immobilien gleichzeitig umfassen, etwa ein Einfamilienhaus, eine Ferienimmobilie und separate Grundstücke.

Die Bewertung bestimmt nicht die rechtliche Art der Vermögensaufteilung. Sie liefert einen fachlich begründeten Wert für weitere Verhandlungen und eine mögliche Einigung.

Was benötige ich für die Erstellung?

Für den Anfang genügt die eindeutige Bezeichnung der Immobilien:

  • Einfamilienhaus oder Wohnung: Adresse, gegebenenfalls Nummer des Eigentumsblatts (LV) und Katastralgebiet.
  • Grundstücke: Nummer des Eigentumsblatts (LV) und zugehöriges Katastralgebiet.
  • Mehrere Immobilien: Nummern der einzelnen Eigentumsblätter (LV) und zugehörige Katastralgebiete.

Wichtig ist auch, ob die Bewertung für eine einvernehmliche Regelung, einen finanziellen Ausgleich oder ein laufendes tschechisches Gerichtsverfahren benötigt wird. Nach dem Zweck legen wir den passenden Bewertungsumfang und Stichtag fest.

Bei Einfamilienhäusern, Wohnungen und anderen Gebäuden empfehle ich eine persönliche Besichtigung, um ihren tatsächlichen baulichen Zustand besser beurteilen zu können.

Das konkrete Bewertungshonorar vereinbaren wir immer vor Beginn der Bearbeitung.

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